AGB für Immobilien-Berater
AGB für Immobilien-Makler

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Beratungsleistungen



§ 1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Beratungsleistungen werden mit der Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Beratungsauftrages verbindlicher Vertrags- bestandteil.

 

§ 2 Umfang der Beratungsleistung und Ausführung des Auftrags

Beratungsverträge werden allgemein oder streng objektbezogen ausschließlich als Dienstverträge gemäß § 611 ff. BGB abgeschlossen. Vertragsgegenstand ist - sollte nicht individualvertraglich etwas davon abweichendes vereinbart werden - die vereinbarte Beratungsleistung, nicht der Erfolg.

 

Die Anfertigung eines schriftlichen Beratungsberichts erfolgt dabei grundsätzlich nur dann, wenn diese Leistung explizit und schriftlich vereinbart worden ist.

 

Den Beratungsauftrag werden wir mit größtmöglicher Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen ausführen.

 

Wir dürfen uns zur Auftragserfüllung jederzeit sachverständiger Dritter bedienen.

 

§ 3 Verschwiegenheitspflicht

Wir als Berater - einschließlich unserer weiteren Mitarbeiter und den hinzugezogenen sachverständigen Dritten - sind über alle mit dem Auftrag in Zusammenhang stehenden projekt- oder personenbezogenen Sachverhalte zum Stillschweigen gegenüber Dritten verpflichtet, auch über die Beendigung des Auftrags hinaus.

 

Ausgenommen hiervon ist die Nennung des Auftraggebers zu Referenzzwecken.

Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht für den Fall einer gerichtlichen Auseinander- setzung zwischen uns und dem Auftraggeber, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen

erforderlich wird, oder wenn wir ausdrücklich von dem Auftraggeber von der Verschwiegenheitspflicht entbunden werden.

 

§ 4 Schutz des geistigen Eigentums

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen des Auftrags von uns ggf. gefertigten Gutachten, Analysen, Konzepte, Pläne, Empfehlungen, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen etc. ausschließlich für eigene Zwecke zu verwenden. Die Urheberrechte und die daraus resultierenden Ansprüche stehen ausschließlich in unserem Eigentum.

 

§ 5 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle für die Auftragsbearbeitung relevanten Unterlagen vollständig zur Verfügung zu stellen, für die notwendige Aufklärung unklarer Sachverhalte zu sorgen und uns entsprechend zu informieren.

Auf unser Verlangen bestätigt der Auftraggeber die Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Erklärungen schriftlich.

 

§ 6 Gewährleistung

(1) Tritt im Rahmen der Beratungsleistung ein Fehler bzw. Mangel auf, den wir zu vertreten haben und der den Auftraggeber gemäß der §§ 626, 627 BGB zur fristlosen Kündigung berechtigt, so ist der Auftraggeber vor Ausspruch der Kündigung zur Mängelbeseitigung berechtigt und verpflichtet. Der Auftraggeber hat uns zur Korrektur der bisherigen Dienstleistung eine angemessene Frist einzuräumen.

 

(2) Konnte der Fehler trotz wiederholter Nachbesserung nicht beseitigt werden, so ist der Auftraggeber berechtigt, hinsichtlich der fehlerhaften Leistung vom Vertrag zurück zu treten oder eine angemessene Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.

 

(3) Ansprüche nach den Absätzen (1) und (2) verjähren mit Ablauf von sechs Monaten, nachdem wir die Leistung erbracht haben.

 

(4) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreib- oder Rechenfehler, können von uns ggf. auch von Dritten jederzeit berichtigt werden.

 

§ 7 Kündigung

(1) Ist der Auftrag für eine bestimmte einzelne Leistung erteilt worden, so können beide Vertragspartner den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Kündigt der Auftraggeber ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes oder wir aus wichtigem Grund, so behalten wir den Anspruch auf die volle Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen. Dabei müssen wir uns nicht anrechnen lassen, was wir durch die anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben bzw. unterlassen zu erwerben.

Kündigt der Auftraggeber aus einem wichtigem Grund, den wir zu vertreten haben, so haben wir Anspruch auf einen unseren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung.

Kündigt der Auftraggeber aus einem wichtigem Grund, den wir zu vertreten haben, oder kündigen wir ohne wichtigen Grund, so entfällt der Anspruch auf die Vergütung, soweit die bisherigen Leistungen für den Auftraggeber keinen Wert haben.

 

(2) Besteht dagegen ein Dauerberatungsvertrag auf unbestimmte Zeit, so kann jeder Vertragspartner den Vertrag spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum übernächsten Monat kündigen.

 

Der Vergütungsanspruch bleibt dann bis zum Ende der Vertragsdauer bestehen.

Das gilt jedoch nicht für den Fall, wenn der Auftraggeber wichtige Gründe geltend macht, die wir zu vertreten haben. In diesen Fällen steht uns lediglich die bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung anteilige Vergütung zu.

 

Werden im Rahmen der Dauerberatung einzelne, vertragliche Leistungen durch uns nicht oder nicht rechtzeitig erbracht, so leitet sich hieraus kein Kündigungsrecht des Auftraggebers ab, es sei denn, diese einzelne Leistung hat für die Durchführung des Gesamtauftrages überragende Bedeutung. Der Auftraggeber ist dann zur angemessenen Minderung der Vergütung berechtigt, muss uns jedoch vorher die Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen.

 

§ 8 Annahmeverzug des Auftraggebers

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von uns angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung, so sind wir zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

 

Unberührt davon bleibt unser Anspruch auf Ersatz der uns durch den Verzug des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des uns entstandenen Schadens und zwar auch dann, wenn wir von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen sollten.

 

§ 9 Vergütung

Das Beratungshonorar für einzelne Leistungen bemisst sich nach Stundensätzen, die im Beratungsvertrag der Höhe nach fixiert werden.

 

Für Dauerberatungsverträge wird grundsätzlich eine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen.

Eine Erstattung von Aufwendungen (Übernachtungen, Fahrtkosten, übermäßige Anfertigung von Kopien etc.) kommt daneben nur dann in Betracht, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.

 

Grundsätzlich werden im Zeitpunkt der Beauftragung und vor Aufnahme der Beratungstätigkeit angemessene Honorarvorschüsse verlangt.

 

Eine Aufrechnung gegen Honorarforderungen ist nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig.

 

§ 10 Haftung

(1) Unsere Haftung ist auf € 50.000,- für den einzelnen Schadensfall begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn ausnahmsweise eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte.

 

(2) Eine Haftung ist grundsätzlich nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln gegeben.

 

(3) Wird der Auftrag unter Beauftragung eines Dritten durchgeführt, so ist die Haftung auf die Auswahl des Dritten beschränkt.

 

(4) Mündliche Erklärungen und Auskünfte von unseren Mitarbeitern sind stets unverbindlich, wenn die Ergebnisse der beratenden Tätigkeit schriftlich zusammengefasst werden oder wenn diese außerhalb des erteilten Auftrags erfolgen.

 

§ 11 Rückgabe von Unterlagen

Die uns überlassenen Unterlagen werden nach Beendigung des Auftrags auf Verlangen an den Auftraggeber zurück gegeben. Die Verpflichtung zur Aufbewahrung derartiger Unterlagen erlischt zwei Jahre nach Beendigung des Auftrags.

 

§ 12 Datenspeicherung

Die zur Verfügung gestellten und ermittelten Kundendaten werden EDV-mäßig gespeichert. Die Daten verbleiben ausschließlich in unserem Geschäftsbereich und werden nicht zu Werbezwecken weitergeleitet.

 

§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Anwendung des deutschen Rechts

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind in Düsseldorf.

Für den Beratungsauftrag und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht.



§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen eines Beratungsvertrages oder einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt dann diejenige, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Maklerleistungen

 

Vorbemerkung:

Makleraufträge werden von uns mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Beachtung und Einhaltung der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und der Standesregeln des Maklerberufsstandes wahrgenommen.

Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis- und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet.

 

§ 1  Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Maklerverträge und Makler- geschäfte der top-conception GmbH mit dem jeweiligen Auftraggeber/Kunden, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgesehen ist.

 

§  2  Haftung für Angebote

Die in den Angeboten enthaltenen Angaben und Informationen basieren auf den uns von dem jeweiligen Auftraggeber/Kunden erteilten und zur Verfügung gestellten Auskünften.

Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, insbesondere behalten wir uns Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bzw. Zwischenverpachtung ausdrücklich vor.

Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben und Informationen ist ausgeschlossen. Davon unberührt bleibt selbstverständlich unsere Haftung für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln.

 

§ 3  Provisionsanspruch

Der Provisionsanspruch ist entstanden und verdient, sobald durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Mitursächlichkeit ist in Hinblick auf den Vertragsabschluss für das Entstehen des Provisionsanspruchs genügend.

Fällig wird der Provisionsanspruch ebenfalls mit Vertragsabschluss, soweit im Einzelfall keine hiervon abweichende die Fälligkeit des Provisionsanspruchs hinausschiebende Vereinbarung getroffen worden ist.

 

Als Vertragsabschluss gilt im Falle des Grundstückserwerbs die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages. 

 

Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossenen Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt und/oder er von den Vertragsparteien nicht ausgeführt wird.

 

Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht.

 

Der Kunde ist und bleibt zur Zahlung der Provision in voller Höhe verpflichtet, auch wenn er den Nachweis einer Gelegenheit zum Vertragsabschluss an einen Dritten weitergibt und dieser dann den Hauptvertrag abschließt.

 

§ 4  Tätigkeit für Käufer und Verkäufer

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden und damit jeweils 3,57 % einschließlich Mehrwertsteuer zu verdienen.   

 

§ 5 Provisionshöhe

1. An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz sowie von Eigentumswohnungen

Die Provision beträgt bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und Eigentums- wohnungen vom Käufer und Verkäufer jeweils 3,57 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus dem Gesamtentgelt für das Auftragsobjekt. Mindestens jedoch aus € 100.000,-- angenommenem Objektwert.

 

2. Begründung von Wohnungseigentum

Bei der erstmaligen Begründung von Wohnungseigentum, berechnet vom Gesamtverkaufs- preis bzw. von den Gesamtaufwendungen für Grundstück und Bauleistungen einschließlich Nebenleistungen: vom Erwerber 3,57 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

3. Erbbaurechte

Bei Erbbaurechten berechnet sich die Provision vom Grundstückswert und etwa bestehenden Aufbauten vom Erbbaugeber und vom Erbbaunehmer jeweils in Höhe von 3,57 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

4. Vorkaufsrechte

Bei Vorkaufsrechten berechnet sich die Provision vom Verkaufswert des Objektes in Höhe von 1,19 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom Berechtigten.

 

5. Vermietung und Verpachtung

Bei Gewerbemietverträgen bei einer Mietvertragsdauer bis zu 5 Jahren beträgt die Provision 2,38 Monatsmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei einer Mietvertragsdauer ab 5 Jahren, berechnet von der jeweils sich ergebenden Vertragssumme, bezogen auf die Laufzeit des vereinbarten Mietvertrages, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Mietsumme: 3,57 %, mindestens jedoch 2,38 Monatsmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

6. Wohnraum

Bei Wohnraum beträgt die Provision 2,38 Monatskaltmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

7. Option auf Verlängerung eines Mietvertrags

Bei einer Option auf Verlängerung des Mietvertrages beträgt die Provision, unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer, zusätzlich aus der 5-Jahres-Mietsumme, sofern die 10-Jahres-Mietsumme nicht überschritten wird, 3,57 % inklusive der gesetzlichen Mehrwert- steuer.

 

§ 6 Vorkenntnis des Kunden

Sollte seitens des Kunden Vorkenntnis über Vertragsgelegenheit und Vertragsbereitschaft bestehen und dieser Umstand uns nicht in angemessener Zeit mitgeteilt werden, so ist der Kunde zum Ersatz der konkreten Aufwendungen und allgemeinen Geschäftskosten verpflichtet.

 

§ 7  Anwesenheit bei Vertragsabschluss

Uns steht grundsätzlich das Recht zu, bei dem notariellen oder auch nur schriftlichen Vertragsabschluss anwesend zu sein. Wir erhalten unmittelbar nach Vertragsabschluss eine einfache Abschrift des jeweiligen Vertrags.

 

§ 8  Informationspflichten

Sofern aufgrund unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der Auftraggeber mit Dritten direkte Vertragsverhandlungen führt, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Auftrag- geber hat uns unverzüglich über den Inhalt der geführten Vertragsverhandlungen in Kenntnis zu setzen.

 

Sollte sich ein Auftrag erledigt haben, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen.

 

Der Makler hat dem Kunden sämtliche Informationen zu geben, die aus der Sicht des Maklers für die Entscheidung des Kunden über den Abschluss des Vertrages von Bedeutung sein können. Der Makler ist aber nicht verpflichtet, zur Erlangung von Informationen besondere Nachforschungen zu betreiben.

 

§ 9 Datenspeicherung

Die zur Verfügung gestellten und ermittelten Kundendaten werden EDV-mäßig gespeichert. Die Daten verbleiben ausschließlich in unserem Geschäftsbereich und werden nicht zu Werbezwecken weitergeleitet.

 

§ 10  Erfüllungsort, Gerichtsstand und Anwendung des deutschen Rechts

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind in Düsseldorf.

Für den Maklerauftrag und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

§ 11  Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Maklerauftrags oder einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt dann diejenige, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

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