Nach der Novellierung des Rechtsberatungsmissbrauchsgesetzes ist es uns durchaus erlaubt, in den engen Grenzen unseres Tagesgeschäftes Rechtsrat zu erteilen. Dies tun wir auch.
Sowohl im Bereich top-conception - Die Immobilienberater - als auch im Bereich top-conception - Die Immobilienmakler - kommen wir gar nicht umhin, bei den konkreten Fragestellungen auch juristisch zu informieren. Bei tiefergehenden juristischen Fragestellungen bieten wir unseren Kunden mehrere Möglichkeiten an:
Kostenlos, für unsere Verkäufer und Käufer, ist die anwaltliche Erstberatung bei unserem "Hausanwalt". Die Kosten hierfür nach RVG werden dann von uns übernommen. Wir empfehlen Ihnen einen spezialisierten Immobilienanwalt.
